Neue Richtlinien für Medien
Geringere Datenmengen = bessere Performance
09.03.2017
Um die Datenmengen im Medienbereich des Redaktionssystems im Zaum zu halten, und somit die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu erhalten, haben wir neue Richtlinien für das Hochladen von Medien festgelegt.

Die Datenmenge im Medienbereich wirkt sich vor allem auf die Generierungszeiten aus. Unser Ziel ist deshalb, die Datenmenge dauerhaft in einem handhabbaren Bereich zu halten, so dass sich die Generierungszeiten zumindest nicht wesentlich erhöhen oder sogar reduzieren.
Bilder dürfen die maximale Größe von 2.000 KB bzw. 2 MB nicht überschreiten. Große Bilder, so wie sie von Digitalkameras gespeichert werden, sollten auf eine gängige Größe von Bildschirmen, maximal 1920x1200 Pixel, verkleinert werden.
Andere Dateien (PDF etc.) dürfen maximal 20.000 KB bzw. 20 MB groß sein.
Folgende Formate können Sie weiterhin verwenden:
- Text-basierte Dateien (dazu gehören auch diverse Markup-Formate)
- Webgrafiken (JPG, GIF und PNG)
- Office- und PDF-Dateien
Hinweis für Mac-Benutzer: Ob eine Datei zulässig ist, hängt von der Dateierweiterung ab. Achten Sie darauf, dass die Medien, die Sie hochladen möchten, die Windows-typischen Erweiterungen haben.
Denken Sie bitte daran, dass Medien mit Informationen zu Lehrveranstaltungen zu und Medien mit Vorlesungsmaterialien (auch Übungen) zu TUCaN gehören. Moodle
Da das Redaktionssystem nicht als Medienserver oder Downloadportal für z. B. Videos etc. dienen soll, sollten die genannten Maximal-Größen für fast alle Zwecke ausreichen. Sollten Sie größere Datein zum Download anbieten wollen, so nutzen Sie bitte den . HRZ-Medienserver-Dienst
Außerdem bitten wir Sie, keine Medien mit eher privatem Charakter, wie z. B. Fotos von Feiern, Betriebsausflügen etc., ins Redaktionssystem hochzuladen (schon alleine um die Privatsphäre der abgebildeten Personen zu schützen).
Falls Sie Dateien hochladen möchten, die momentan nicht zugelassen werden, und wir werden Ihnen weiterhelfen. wenden Sie sich bitte an uns
Vorhandene Medien bleiben von den neuen Richtlinien unberührt. Denken Sie aber daran, dass Sie regelmäßig nicht mehr benötigte Dateien aus der FirstSpirit-Medienverwaltung entfernen (Freigabe des Elternordners dabei nicht vergessen!).